AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Herxheimer Science-Fiction-Tage
vom 12.05.2007
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§ 1. Veranstaltung
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1.1.
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Der
Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der
Veranstaltung vor. Er übernimmt keine Garantie für den reibungslosen
Ablauf
des Rahmenprogramms oder der Ausstellung.
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§ 2. SICHERHEIT
UND
HAUSORDNUNG
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| 2.1.
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Das Mitbringen von scharfen
Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist
streng
untersagt.
Das schließt auch die Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Kostümwaffen,
die verletzten könnten, sind bei Einlass zuerst dem
Sicherheitspersonal
vorzuzeigen. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter.
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2.2.
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Das Mitbringen von
Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist
streng
untersagt.
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| 2.3.
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Für Besucher und Aussteller
gilt das Disco-Hausrecht.
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| 2.4. |
Den Weisungen des
Sicherheitspersonals sowie des Veranstalters ist Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal
weist sich durch einen Dienstausweis des Veranstalters aus.
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| 2.5. |
Das Aufsichtspersonal ist
berechtigt, vor, während und nach der Veranstaltung Kontrollen
vorzunehmen.
Dies gilt auch für eventuelle Taschenkontrollen.
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| 2.6. |
In den
Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot.
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| 2.7. |
Das
Aufsichtspersonal wie auch das Kassenpersonal ist berechtigt, sich die
Eintrittskarte vorlegen zu lassen.
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§
3. HAFTUNG
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| 3.1. |
Das
Ausstellen, Gestalten und Besuchen der Veranstaltung erfolgt auf eigene
Gefahr. Für Sach-,
Personen- und Vermögensschäden
ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
Insbesondere haftet der Teilnehmer für die von ihm am Eigentum Dritter
- auch
des Veranstalters - zugefügten Schäden in voller Höhe.
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| 3.2. |
Der
Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet
jedoch nicht für Schäden, die durch -
von ihm vermittelte oder beauftrage Dritte - verursacht werden.
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| 3.3. |
Der
Veranstalter haftet auch nicht für über ihn gebuchte, vermittelte oder
durch
ihn angekündigte Leistungen Dritter - wie etwa für auftretende Mängel
bei der
Unterbringung oder der Bewirtung.
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| 3.4. |
Der
Veranstalter übernimmt keine seiner allgemeinen Sorgfalts- und
Verkehrssicherheitspflicht
hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen,
die in
ihrer Entscheidungs-Fähigkeit eingeschränkt sind.
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§
4. AUDIOVISUELLE
AUFZEICHNUNGEN
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| 4.1. |
Die
audiovisuelle Aufzeichnung zu gewerblichen, kommerziellen oder
öffentlichen Zwecken ist nur mit vorheriger
schriftlicher
Genehmigung des
Veranstalters zulässig. Davon ausgenommen sind die eingeladene Presse,
Rundfunk
und Fernsehen.
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| 4.2. |
Fotografieren
und Filmen (nach Absprache mit dem Veranstalter) zu ausschließlich
privaten
Zwecken ist gestattet.
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§
5. SONSTIGES
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| 5.1. |
Mit dem
Erwerb der Eintrittskarte für die
Herxheimer Science-Fiction-Tage erkennt jeder Teilnehmer und
Besucher diese
AGB an.
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| 5.2. |
Von
diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit die
Schriftform. Die Parteien verzichten bereits jetzt auf
Geltendmachung
mündlicher Nebenabreden.
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| 5.3. |
Die
Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten AGBs.
Ungültige
Bestimmungen werden durch gültige Regelungen ersetzt, die
wirtschaftlich der
jeweils ungültigen Bestimmung am Nächsten kommen.
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