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AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Herxheimer Science-Fiction-Tage

vom 12.05.2007

§ 1. Veranstaltung


1.1. 
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. Er übernimmt keine Garantie für den reibungslosen Ablauf des Rahmenprogramms oder der Ausstellung.


§ 2. SICHERHEIT UND HAUSORDNUNG


2.1.  Das Mitbringen von scharfen Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt. Das schließt auch die Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Kostümwaffen, die verletzten könnten, sind bei Einlass zuerst dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen. Im Streitfall entscheidet der Veranstalter.

2.2.
Das Mitbringen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist streng untersagt.

2.3. Für Besucher und Aussteller gilt das Disco-Hausrecht.

2.4. Den Weisungen des Sicherheitspersonals sowie des Veranstalters ist Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal weist sich durch einen Dienstausweis des Veranstalters aus.

2.5. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, vor, während und nach der Veranstaltung Kontrollen vorzunehmen. Dies gilt auch für eventuelle Taschenkontrollen.

2.6. In den Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot.

2.7. Das Aufsichtspersonal wie auch das Kassenpersonal ist berechtigt, sich die Eintrittskarte vorlegen zu lassen.


§ 3. HAFTUNG


3.1. Das Ausstellen, Gestalten und Besuchen der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
Insbesondere haftet der Teilnehmer für die von ihm am Eigentum Dritter - auch des Veranstalters - zugefügten Schäden in voller Höhe.

3.2. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet jedoch nicht für Schäden, die durch - von ihm vermittelte oder beauftrage Dritte - verursacht werden.

3.3. Der Veranstalter haftet auch nicht für über ihn gebuchte, vermittelte oder durch ihn angekündigte Leistungen Dritter - wie etwa für auftretende Mängel bei der Unterbringung oder der Bewirtung.

3.4. Der Veranstalter übernimmt keine seiner allgemeinen Sorgfalts- und Verkehrssicherheitspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungs-Fähigkeit eingeschränkt sind.


§ 4. AUDIOVISUELLE AUFZEICHNUNGEN


4.1. Die audiovisuelle Aufzeichnung zu gewerblichen, kommerziellen oder öffentlichen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. Davon ausgenommen sind die eingeladene Presse, Rundfunk und Fernsehen.

4.2. Fotografieren und Filmen (nach Absprache mit dem Veranstalter) zu ausschließlich privaten Zwecken ist gestattet.


§ 5. SONSTIGES
 

5.1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte für die Herxheimer Science-Fiction-Tage erkennt jeder Teilnehmer und Besucher diese AGB an.

5.2. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Die Parteien verzichten bereits jetzt auf Geltendmachung mündlicher Nebenabreden.

5.3. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten AGBs. Ungültige Bestimmungen werden durch gültige Regelungen ersetzt, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am Nächsten kommen.



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